AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Geltungsbereich
1.1
Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Angebote und für sämtliche Verträge der A-wie-Agentur Internetagentur mit ihren Kunden, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Leistung.
1.2
Soweit Verträge oder –angebote der A-wie-Agentur Internetagentur schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.
2 Vertragsgegenstand
2.1
Die Leistungen, die auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen erbracht werden, erfolgen durch separate vertragliche Vereinbarungen.
2.2
Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Beratungsleistungen, des Auftragnehmers gelten als erbracht unabhängig davon, ob oder wann mögliche Schlussfolgerungen, Auswirkungen und Empfehlungen umgesetzt werden.
2.3
Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen durch einen schriftlichen Bericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Leistung wiedergibt. Soll der Auftragnehmer einen umfassenden, schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.
2.4
Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.
3 Leistungserbringung
3.1
A-wie-Agentur Internetagentur wird in Abstimmung mit dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den im Angebot vereinbarten Terminen erbringen. Bei Hindernissen durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und sonstige nicht von A-wie-Agentur Internetagentur zu vertretende Umstände verschieben sich die vereinbarten Termine angemessen - mindestens um die Dauer der hindernden Ereignisse. Als von A-wie-Agentur Internetagentur nicht zu vertretende Umstände gelten Verzögerungen, welche vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie Mängel der Leistung, welche im Verantwortungsbereich der Zuarbeit des Auftraggebers liegen, ferner höhere Gewalt, Streik u. ä. Umstände. A-wie-Agentur Internetagentur gerät nicht in Verzug, sofern die eingesetzten Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen, sofern der Einsatz anderer Mitarbeiter für A-wie-Agentur Internetagentur unzumutbar ist.
3.2
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, werden die geschuldeten Leistungen von A-wie-Agentur Internetagentur in dem Maße, wie dies für deren ordnungsgemäße Erledigung erforderlich ist, beim Kunden, ansonsten bei A-wie-Agentur Internetagentur durchgeführt.
3.3
A-wie-Agentur Internetagentur entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter eingesetzt oder ausgetauscht werden. Auch ist A-wie-Agentur Internetagentur nach vorheriger schriftlicher Anzeige gestattet, sorgfältig ausgewählten Subunternehmern die Durchführung von geschuldeten Vertragsleistungen zu übertragen.
3.4
A-wie-Agentur Internetagentur schuldet für seine Dienst- und Beratungsleistungen ein Bemühen für die Rechtzeitigkeit und Eignung. Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur übernimmt keine Verantwortung für den Eintritt eines mit dem Kunden vereinbarten Leistungserfolges.
3.5
Führt A-wie-Agentur Internetagentur Arbeiten im Betrieb des Auftraggebers durch, so stellt dieser angemessen ausgestattete Arbeitsräume unentgeltlich zur Verfügung.
4 Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1
Der Kunde stellt A-wie-Agentur Internetagentur die im Rahmen der Beratung und für die Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Dokumente rechtzeitig sowie kostenlos zur Verfügung.
4.2
Der Kunde ist verpflichtet, A-wie-Agentur Internetagentur - soweit erforderlich - nach besten Kräften bei den im Leistungsverzeichnis/Angebot genannten Tätigkeiten zu unterstützen.
4.3
Auf Verlangen A-wie-Agentur Internetagentur hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
4.4
Sofern von A-wie-Agentur Internetagentur geschuldete Tätigkeiten abzunehmen sind, hat der Kunde gegenüber A-wie-Agentur Internetagentur unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären, sobald die von A-wie-Agentur Internetagentur zu erbringenden Tätigkeiten erbracht sind und keine wesentlichen Mängel aufweisen. Die Abnahme gilt im übrigen als erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erbringung der Leistung von A-wie-Agentur Internetagentur schriftlich die Gründe für die Verweigerung der Abnahme spezifiziert. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, sofern der Kunde die von A-wie-Agentur Internetagentur erbrachten Leistungen in Benutzung nimmt.
4.5
Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der vereinbarten Tätigkeiten einen Verantwortlichen als Ansprechpartner für die die Dienstleistungen betreffenden fachlichen Fragen zu benennen. Dieser Ansprechpartner hat die Aufgabe die mit der Erbringung der Leistungen erforderlichen Auskünfte zu erbringen und/oder zusammenhängende Entscheidungen herbeizuführen.
4.6
Sofern der Kunde eine in Auftrag gegebene Leistung durch A-wie-Agentur Internetagentur nicht entgegennehmen kann, ist er bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis verpflichtet, spätestens 8 Werktage vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt A-wie-Agentur Internetagentur schriftlich Mitteilung zu machen; anderenfalls ist A-wie-Agentur Internetagentur berechtigt , die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass A-wie-Agentur Internetagentur kein oder ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.
4.7
Der Kunde ist bei der Bestellung (Beauftragung) verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten der A-wie-Agentur Internetagentur unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann A-wie-Agentur Internetagentur vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, soweit sie durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.
4.8
Der Kunde ist verpflichtet Termine mit A-wie-Agentur Internetagentur wenigsten 5 bis 10 Arbeitstage vor Leistungserbringung zu vereinbaren. Werden vereinbarte Termine durch den Auftraggeber ohne rechtzeitige Benachrichtigung von A-wie-Agentur Internetagentur nicht wahrgenommen, kann A-wie-Agentur Internetagentur tatsächlich entstandene Kosten abrechnen und vereinbarte Leistungen in Rechnung stellen.
5 Urheberrechte und Nutzungsrechte
5.1
An allen Arbeitsergebnissen (Beratung, Dienstleistungen, Dokumentationen, Berichten, etc.) bestehen Urheberrechte ausschließlich für A-wie-Agentur Internetagentur.
5.2
Anleitungen, Dokumentationen und sonstige Schriftstücke, die A-wie-Agentur Internetagentur im Rahmen der Vertragserfüllung erstellt, sind dem Kunden auf Anforderung in Kopie zur vertragsmäßigen Verwendung für eigene
Zwecke zu überlassen, sofern die als Gegenleistung geschuldete Vergütung jeweils bezahlt wird. Der Kunde ist dabei verpflichtet, bestehende gesetzliche Schutzrechte zu beachten.
5.3
Dem Kunden ist es nicht gestattet, von A-wie-Agentur Internetagentur im Rahmen der Vertragserfüllung erhaltene Unterlagen außer für eigene unternehmensinterne Zwecke zu vervielfältigen. Eine Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von A-wie-Agentur Internetagentur gestattet.
6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1
Die Höhe der Vergütung und die Zahlungsbedingungen im Einzelnen sind im Angebot festgehalten. Alle Forderungen A-wie-Agentur Internetagentur für erbrachte Dienstleistungen vorbehaltlich anderer Vereinbarungen werden mit Rechnungseingang fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
6.2
Soweit bei Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gilt die jeweils aktuelle Preisliste von A-wie-Agentur Internetagentur. Bei Verträgen, die im letzten Quartal eines Jahres abgeschlossen werden, gelten die vereinbarten Preise auch für das folgende Jahr.
6.3
Alle Preise von A-wie-Agentur Internetagentur verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat A-wie-Agentur Internetagentur neben der normalen Vergütung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist A-wie-Agentur Internetagentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung von höheren Zinsen oder eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden ist es gleichzeitig gestattet einen geringeren Schaden von A-wie-Agentur Internetagentur nachzuweisen. Zahlungsverzug tritt dabei entweder durch Mahnung nach Fälligkeit oder ohne Mahnung 30 Tage nach Rechnungseingang ein.
6.4
Im Falle wesentlicher vom Kunden veranlasster Änderungen der Leistungsvorgaben sind die Vereinbarung und Vergütung der geänderten Leistung entsprechend anzupassen.
6.5
Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist A-wie-Agentur Internetagentur berechtigt, die Arbeiten solange auszusetzen, bis diese Forderungen erfüllt sind.
6.6
Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
7 Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1
Sofern die geschuldete Vertragsleistung sich nicht in einem einmaligen Leistungsaustausch erschöpft, beginnt der Vertrag an dem vereinbarten Zeitpunkt zu laufen und läuft auf unbestimmte Zeit, soweit in dem Angebot nichts anderes vereinbart ist.
7.2
Bei Verträgen, die keinen einmaligen Leistungsaustausch vorsehen, kann jede Vertragspartei vorbehaltlich einer anderen Regelung diesen Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bleibt unberührt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
7.3
Im Falle einer wirksamen Kündigung wird die Vergütung wie folgt geregelt: Für die bis dahin erbrachten Leistungen wird die volle Vergütung fällig. Für die in Folge der vorzeitigen Beendigung nicht zu erfüllenden Leistungen entfällt der Vergütungsanspruch.
8 Abwehrklausel
8.1
Es gelten die Bestimmungen dieses Vertrages. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter sind nur gültig, wenn A-wie-Agentur Internetagentur ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt.
8.2
Sofern der Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er A-wie-Agentur Internetagentur sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behält sich A-wie-Agentur Internetagentur vor, das Angebot zurückzuziehen, ohne dass A-wie-Agentur Internetagentur gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widerspricht A-wie-Agentur Internetagentur hiermit ausdrücklich.
9 Leistungserbringung durch Dritte
9.1 A-wie-Agentur ist berichtigt, sich zur Erfüllung der sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Auch in diesem Fall bleibt aber weiterhin A-wie-Agentur als Ansprech- und Vertragspartner für die Erfüllung der Vertragspflichten verantwortlich.
10 Dauerschuldverhältnisse
10.1 Wird ein Dauerschuldverhältniss vereinbart, so kann der Auftraggeber und A-wie-Agentur Internetagentur den Vertrag ohne die Angaben von Gründen mit einer Frist von 1 Kalender Monat zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich ( per Fax oder per Brief ) kündigen. Bei einer Vereinbarung einer Mindestlaufzeit, verlängert sich der Vertrag jeweils um dieselbe Mindestlaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von 1 Kalander Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
11 Eigentums- und Abtretungsvorbehalt
11.1 A-wie-Agentur behält sich das Eigentum an einer gelieferten Sache bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor und zwar auch insoweit, als es sich um Forderung aus früheren Rechtsgeschäften handelt.
11.2 Die Übertragung eines Rechts steht unter der Bedingung , dass der Auftraggeber alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich aller aus früheren Rechtsgeschäften hervorgegangenen Forderung zahlt.
12 Domain-Registrierungen
12.1 Wird die Verschaffung und Pflege von Internet-Adressen ( Domains ) vereinbart, so wird A-wie-Agentur im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Kooperationspartner von A-wie-Agentur lediglich als Vermittler tätig. Die Registrierungsdaten werden ohne Gewähr weiter geleitet. A-wie-Agentur hat auf die Vergabe von Domains keinen Einfluss und kann deshalb nicht garantieren, dass die bestellte Domain dem Auftraggeber zugeteilt wird, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer bestand hat.
12.2 Der Auftraggeber garantier, dass die bestellte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, die Domain bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren, wenn Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden. Der Auftraggeber erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die A-wie-Agentur zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen.
13 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne dieser Bedingungen - gleich aus welchem Grunde - unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine angemessene zulässige Regelung, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingung gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit der Lücke bedacht.
Stand 01.01.2010

